Für manch einen jungen Arzt stellt sich vielleicht die Frage: Wozu überhaupt Qualitätsmanagement in Arztpraxen und was ist das eigentlich?
Nun, das Betreiben von Qualitätsmanagement in der Arztpraxis ist seit einigen Jahren für den Arzt gesetzlich vorgeschrieben (§§ 135 a und 136 SGB V). Das Qualitätsmanagement in Arztpraxen zielt darauf ab, relevante Prozesse in einer Arztpraxis zu dokumentieren und festzulegen. Dabei entscheidet der Arzt, welche Patienten in die Dokumentation besonders einfließen (neue Patienten, Notfälle, etc.). Oftmals handelt es sich dabei um Gruppen von Patienten, die für die wirtschaftlichen Interessen der Praxis von besonderer Bedeutung sind. Das können auch besonders aufwändig zu führende Gruppen sein.
Erst dann, wenn das Ganze systematisch geführt wird, kann die Rede von einem Qualitätsmanagement in der Arztpraxis sein. Auf diese Weise kann der Arzt seinen Patientenbestand effektiver steuern, Kosten sparen und Patienten gewinnen, die der gewünschten Zielgruppe entsprechen. Zu guter Letzt wird auch die Zusammenarbeit in der Praxis bzw. unter den Mitarbeitern verbessert.
Die Umsetzung der relativ neu eingeführten Anforderung des Qualitätsmanagements beinhaltet laut offizieller Richtlinien mehrere Phasen, nämlich die Phase der Planung (zwei Jahre), die Phase der Umsetzung (noch einmal zwei Jahre) und in einem weiteren Jahr die Phase der Evaluierung. In der Zwischenzeit sollten alle Arztpraxen mit diesen Prozessen bereits vertraut sein.